Verkehrswertermittlung gemäß §194, Baugesetzbuch (BauBG) und ImmoWertV2021
Das Kompaktgutachten ist die preiswerte Alternative zum Verkehrswertgutachten und erfolgt mittels zweier Wertermittlungsverfahren (in der Regel Sachwertverfahren und Ertragswertverfahren) gemäß §194, BauGB in Verbindung mit der Immobilienwertverordnung (ImmoWertV2021)